Grundsteuerreform: Freie Wähler für differenzierten Hebesatz

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Pressemitteilung

Die Fraktion Freie Wähler wird in der Ratssitzung am 11.11.2024 gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen, einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer festzusetzen.

Gérard Ulsmann, stellv. Fraktionsvorsitzender, erklärt:

„Der vorgeschlagene einheitliche Hebesatz führt zu einer deutlichen Mehrbelastung für Eigentümer von Wohnimmobilien, während Gewerbeimmobilien im Schnitt weniger belastet werden. Da diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden, trifft dies alle Bürgerinnen und Bürger. Der differenzierte Hebesatz verteilt die Grundsteuerbelastung gleichmäßiger und ist damit insgesamt deutlich sozialverträglicher. Dies hat auch eine Auswertung der Verwaltung gezeigt, welche im letzten Finanzausschuss vorgestellt wurde.“

Während in fast allen Bundesländern klare Regelungen getroffen wurden, um eine landesweit gleiche Umsetzung der neuen Grundsteuer zu gewährleisten, hatte NRW keine verbindliche Regelung getroffen und die Entscheidung den Kommunen überlassen.

„Es ist bedauerlich, dass die Landesregierung wieder einmal nicht in der Lage war, analog zu anderen Bundesländern eine Entscheidung zu treffen. Dies kritisiert der Städtetag völlig zurecht und die Freien Wähler schließen sich der Kritik an. So werden die Kommunen gegeneinander ausgespielt.“

Die Begründungen der Verwaltung für einen einheitlichen Hebesatz sind aus Sicht der Freien Wähler wenig überzeugend.

„Rechtliche Bedenken mag es geben, diese dürfen aber nicht dazu führen, dass man aus Vorsicht das objektiv schlechtere Modell wählt. Der ausschlaggebende Grund für die Empfehlung des einheitlichen Hebesatzes scheint zu sein, dass der Kämmerer den verwaltungsinternen Mehraufwand scheut und die Verwaltung ein Programm nutzt, welches den differenzierten Hebesatz nicht verarbeiten kann. Dafür sollen nun die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten werden. Das Spielchen machen die Freien Wähler nicht mit.“

Wuppertal plant mit einem Hebesatz von 947 von hundert, was einen Spitzenplatz bei den höchsten Hebesätzen garantiert. Durch einen differenzierten Hebesatz wäre wenigstens eine gleichmäßigere Verteilung der Grundsteuerlast möglich.

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